Das unter Kapitel 6 der Spezifikation beschriebene Modul 2 ist die Basis für die Übermittlung von Nachrichten von Standesämtern an Meldebehörden. Die Mitteilungspflichten eines Standesamtes ergeben sich aus § 68 PStG in Verbindung mit den §§ 57 ff PStV.
Viele Beurkundungen in einem Standesamt führen zur Fortschreibung des Melderegisters. Vorgangsbezogen werden zu diesem Zweck Daten übermittelt. Die Übermittlung erfolgt bis zum 31.12.2008 vielfach formularbasiert in Papierform. Seit dem 01.01.2009 kann eine elektronische Nachrichtenübermittlung vorgenommen
werden, ab dem 01.01.2014 müssen Mitteilungen ausschießlich elektronisch versandt werden.
Im Modul 2 sind gemeinsam mit Experten aus dem Meldewesen insgesamt 20 Nachrichten ermittelt worden, die aufgrund einer Haupt-, bzw. Folgebeurkundung oder Berichtigung versendet werden. Es sind zwar im Rahmen von früheren Entwicklungen in XMeld bereits einige Überlegungen zum elektronischen Mitteilungsverkehr vorgenommen worden, jedoch wurde mit der gemeinsamen Modellierung in XPersonenstand die Basis für eine umfassende elektronische Kommunikation der Standesämter an die Meldebehörden geschaffen.
Die Standardisierungsprojekte der Innenressorts haben mit erster Priorität den Aufbau eines fachbereichsinternen Datenaustausches verfolgt. Beispiele hierfür sind Datenaustausche zwischen Meldebehörden, zwischen Standesämtern und zwischen Ausländerbehörden / AZR. Auf Grundlage eines einheitlichen, fachlichen Zusammenhangs soll Interoperabilität bei dem Datenaustausch zwischen verschiedenen IT-Systemen und Produkten hergestellt werden. Der Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Fachbereichen wird in allen Projekten erst in einem nachfolgenden Schritt behandelt. Erst die Entwicklung der Standards XPersonenstand und XAusländer hat zu einem systematischen Vergleich mit dem Meldewesen geführt. So konnten erste Unterschiede festgestellt und Lösungen erarbeitet werden.