Sie sind hier:

Kommunikation zu anderen

Das in der Spezifikation zu beschreibende Modul 5 ist die Basis für die Übermittlung von Nachrichten zwischen Standesämtern und weiteren Kommunikationspartnern. Darunter fallen z.B. Gerichte, Behörden, Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Bestatter sowie Notare und deutsche Behörden im Ausland bzw. ausländische Stellen. Es können sowohl die in den §§ 56 bis 62 PStV geregelten Mitteilungen als auch Anzeigen durch die genannten weiteren Kommunikationspartner an die Geburten-, Ehe- und Sterberegister standardisiert werden.

Das Modul 5 beinhaltet eine Palette von Ansprechpartnern und Nachrichteninhalten. Um den für die Erarbeitung des Moduls 5 vorgegebenen zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, wurden innerhalb der Projektarbeit zunächst die möglichen Kommunikationspartner aufgezeichnet und über 60 verschiedene Mitteilungen identifiziert, die sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder internationaler Abkommen ergeben. Entgegen dem Vorgehen in den vorherigen Modulen, die jeweils nur den Mitteilungsverkehr mit einem Kommunikationspartner der Standesämter beinhaltete, ist der Aufwand im Modul 5 durch die Abstimmung mit den unterschiedlichen Kommunikationspartnern zeitlich sehr aufwändig. Kriterium für die Priorisierung waren die Häufigkeit der Datenübermittlung sowie auch der Nutzen für die öffentliche Verwaltung und die realistische Umsetzung von standardisierten Mitteilungen.

Im neu hinzugefügten Kapitel 9 der Spezifikation wurden die Datenübermittlungen zwischen Standesämtern und Nachlassgerichten beschrieben, da sich das Personenstandswesen durch diese Mitteilungen, für die bis voraussichtlich 2011 noch das Gesetzgebungsverfahren läuft, eine enorme Prozessoptimierung erwartet. Im sich daran anschließenden Kapitel 10 wurde die Datenübermittlung zwischen Standesämtern und Ausländerbehörden gemäß § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) modelliert.

Das Kapitel 11 beschreibt die Datenübermittlungen von und an Standesämter, die bis zum Abschluss des Projektes nicht modelliert werden sollten oder können. Neben einer allgemeinen Prozessbeschreibung können den einzelnen Abschnitten zum Teil - soweit erforderlich - Gründe für die fehlende Modellierung entnommen werden, die im Einzelnen gegen eine Modellierung zum jetzigen Zeitpunkt sprechen.

Bis zum Ende der Projektlaufzeit beabsichtigt die Projektgruppe, Geburts- und Sterbefallanzeigen sowie die verbleibenden Nachrichten an das ZTR zu modellieren.

Das Modul 5 liegt dem AK I in seiner Frühjahrssitzung zur Abnahme vor. Weitere Arbeiten bis zum Projektende werden dem AK I durch den Betreiber in seiner Herbstsitzung zur Entscheidung vorgelegt.