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XMeld 1.3.2a (Release vom 02. Juli 2007)

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Wirksamkeit

Diese Änderungen treten am 01. November 2007 in Kraft

Die Projektgruppe Meldewesen hat der Veröffentlichung des Patches in ihrer Sitzung am 11./12. Juni 2007 zugestimmt unter der Voraussetzung, dass die Veröffentlichung zu dem selben Stichtag erfolgt wie die Veröffentlichung des Release 1.3.2, das für den 1. November angekündigt ist, da mit der zeitgleichen Veröffentlichung die Anpassungsarbeiten in der Kommunikationsinfrastruktur und die Aufwände der Hersteller so gering wie möglich gehalten werden.

Am 27. Juli 2007 hat die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände eine Änderung des Standards der Satzbeschreibung "OSCI-XMeld" für die elektronische Datenübermittlung im Meldewesen (Stand: 2. Juli 2007) herausgegeben. Die Bekanntmachung erfolgte am 22. August 2007 im Bundesanzeiger Nr. 156 und im elektronischen Bundesanzeiger mit gleichem Datum unter der Fundstellen-Nr. "eBAnz AT28 2007 B1".

Das Bundesverwaltungsamt wird die nach § 20 Abs. 3 Nr. 2 des Melderechtsrahmengesetzes erforderliche Niederlegung beim Bundesarchiv veranlassen.

Neuerungen

Die vorgenommenen Änderungen schaffen eine Möglichkeit, das BZSt elektronisch darüber zu informierten, dass eine schriftliche Benachrichtigung über die Erstvergabe einer Steueridentifikationsnummer nicht zugestellt werden konnte. Zu diesem Zweck wurden die beiden Nachrichten datenuebermittlung.nichtmehrzustaendigkeit.0513 und datenuebermittlung.briefnichtzustellbar.0514 entwickelt und die Schlüsseltabelle 61 erarbeitet.

Verbindliche Handlungsanweisungen

Dieses ZIP-Archiv (zip, 518 KB) enthält das Dokument, in dem verbindliche Handlungsanweisungen (Stand: 01. Juli 2008) für die Implementierung von OSCI–XMeld 1.3.2a festgelegt werden, die von den Herstellern von EWO-Verfahren zu berücksichtigen sind.
Ferner ist der im Dokument zitierte Anhang beigefügt.

WSDL Vorlage-Dateien

Die WSDL Vorlage-Dateien finden Sie unter der Adresse www.osci.de/xmeld132a.