Die OSCI XMeld Projektgruppe hat die Version 1.3.0 in der Fassung vom 31. Januar 2006 fertiggestellt. Damit konnte das mit dem Auftraggeber, dem AK I der Innenministerkonferenz, verabredete Ergebnis in time, in quality und in budget erstellt werden.
Die Herausgabe durch die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände erfolgte am 31. Januar 2006. Die Bekanntmachung erfolgte am 11. April 2006 im Bundesanzeiger in der Nr. 71, S. 2741 und ebenfalls am 11. April 2006 im eBundesanzeiger unter der Fundstellen-Nr. "eBAnz AT 21 2006 B 1".
Das Bundesverwaltungsamt wird die nach § 20 Abs. 3 Nr. 2 des Melderechtsrahmengesetzes erforderliche Niederlegung beim Bundesarchiv nach erfolgter Bekanntmachung veranlassen.
Die Version 1.3.0 umfasst folgende Bereiche:
Mit den Ziffern 1. und 3a. dieser Liste sind die beiden Bereiche abgedeckt, in denen die elektronische Datenübermittlung auf Basis von OSCI ab dem 1. 1. 2007 verpflichtend werden wird.
Innerhalb des Projektes eGovernment und Bürokratieabbau im Meldewesen war mit den Melderechtsreferenten vereinbart worden, dass diese Version unverzüglich auf der Homepage der OSCI Leitstelle zur Verfügung gestellt werden soll. Das Bundesministerium des Innern wird im Bundesanzeiger die Herausgabe des Standards und den Beginns seiner Anwendung im Bundesanzeiger sowie im elektronischen Bundesanzeiger bekannt geben. Damit wird die jetzt ausgelieferte Version von OSCI XMeld verbindlich.
Die elektronische Version steht ab sofort hier zum Download zur Verfügung.
Im Jahre 2006 wird OSCI XMeld auf Grund einer veränderten Auftragslage nicht funktional erweitert werden.
Statt dessen liegt der Schwerpunkt auf der Produktionsreife. Dafür werden insbesondere die beiden Abschnitte „§ 17 MRRG“ und „§ 139 AO“ noch einmal im Detail geprüft werden.
Derzeit wird innerhalb des Projektes „eGovernment und Bürokratieabbau im Meldewesen“ ein detailliertes Konzept für Interoperabilitätstests im Meldewesen ausgearbeitet und mit Kosten hinterlegt. Es ist davon auszugehen,dass Ergebnisse aus diesen Interoperabilitätstests unmittelbare Auswirkungen auf die Spezifikation haben werden und damit deren Qualität weiter steigern.
Daher ist zu erwarten, dass es im Laufe des Jahres 2006 noch weitere 1.3.x Versionen geben wird. Auch diese werden vom Bundesministerium des Innern bekannt gegeben werden. Dieses Vorgehen dient dem Ziel, im derzeitigen „Kernbereich“ (Rückmeldungen, Fortschreibungen und Bundeszentralamt für Steuern) durch Detailverbesserungen sicherzustellen, dass am 1. 1. 2007 die Datenübermittlung reibungslos funktioniert.
Für Hersteller von EWO Verfahren oder -Verfahrenskomponenten bedeutet das:
An einer Stelle gibt es eine Abweichung, dies betrifft den Datentyp NameNatuerlichePerson
. Dieser Datentyp und alle namensbezogenen Komponenten werden in der nächsten Version 1.3.1 von OSCI XMeld anders modelliert sein. Ausführliche Informationen finden Sie in Abschnitt 1.9 der jetzt ausgelieferten Spezifikation.