Das Projekt OSCI–XMeld 1.1 ist am 21. Juli 2003 mit der formaler Abnahme der vorgelegten Resultate durch den Auftraggeber beendet worden. In zwei Gruppen wurden Ergebnisse erarbeitet, die für den Aufbau eines Informationsverbundes zwischen Meldeämtern und deren Kunden erforderlich sind. Sie finden alle öffentlich verfügbaren Projektergebnisse hier zum Download.
Im Auftrag des Arbeitskreises I (AK I) der Innenministerkonferenz wurde ein Standard für den Datenaustausch im Meldewesen erstellt.
Die Herausgabe der Version 1.1. wurde am 21.06.2005 im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Die Spezifikation besteht aus mehreren Teilen,
einem Dokument mit dem Titel OSCI–XMeld — Version 1.1 und dem Untertitel „Spezifikation des bundeseinheitlichen Datenaustauschformates für die Übermittlung von Daten des Meldewesens.“
Dieses Dokument beschreibt verbindlich die für den Datenaustausch zu nutzenden Datenstrukturen und Schlüsseltabellen. Es enthält eine vollständige und detaillierte Vorschrift zur Abbildung von DSMeld Blättern auf OSCI–XMeld Datenstrukturen und beschreibt im notwendigen Umfang die Verfahrensabläufe bei den Kommunikationsbeteiligten für alle spezifizierten Geschäftsvorfälle.
Das Dokument steht in zwei Formen zur Verfügung.
Es sind drei XML-Schema Dateien entstanden
die den Entwicklern von OSCI–XMeld kompatiblen EWO-Verfahren als formale Beschreibung der zulässigen Nachrichtenstrukturen dienen.
Auch diese Schemafiles können Sie als gepacktes TAR-Archiv oder erhalten.]
Natürlich könne Sie auch haben wir auch Beispiele für OSCI–XMeld 1.1 Nachrichten ansehen. Holen Sie sich hier die Archive mit den Beispielen als gepacktes TAR oder als ZIP Archiv
Aber Sie können sich einzelne Beispiele auch gleich hier ansehen:
Die Rückmeldung ist der Geschäftsvorfall, bei dem besonders hohe Nutzenpotenziale erkennbar sind. In diesem Beispiel übermittelt die Zuzugsmeldebehörde dem Empfänger die Daten, mit denen sich ein meldepflichtiger bei ihr angemeldet hat.
Eine Online-Anmeldung ist vom Nachrichtenaustausch her etwas komplexer als die vorhergehenden Beispiele.
Sie beginnt mit der Eingabe der Initialdaten durch den Meldepflichtigen. Diese Daten werden dann von der Zuzugs-Meldebehörde bei der Wegzugs-Meldebehörde angefordert. Diese sucht in ihrem Melderegister und übersendet die Daten aus dem Melderegister an die Zuzugsmeldebehörde.
Dort werden die Daten geprüft. Ist alles in Ordnung, wird ein vorausgefüllten Meldeschein erstellt und an den Bürger übersandt. Dieser prüft und ergänzt die Daten und schickt einen signierten Meldeschein zurück an die Zuzugsmeldebehörde. Wenn anhand der übermittelten Daten die Anmeldung vorgenommen werden kann, dann kann dem Bürger schließlich eine elektronisch signierte Meldebestätigung übermittelt werden
Die Melderegisterauskunft an Behörden und sonstige Stellen nach § 18 MRRG ist erheblich einfacher. Der Kunde fordert eine Auskunft an, und erhält sie mit einer Nachricht wie dieser
Auch für die Übermittlung von Daten vom Standesamt an ein Meldeamt gibt es Beispiele: Sehe sie hier Beispiele für die Übermittlung einer Eheschliessung und Sterbefalls.