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DSMeld

14. Änderung

Die KoSIT gibt den DSMeld in Form einer PDF-Datei (pdf, 991.5 KB) heraus.

Das herausgegebene Dokument enthält den Bearbeitungsstand vom 26. Oktober 2022 (14. Änderung):

Wirksamkeit zum 01.11.2022

DSMeld
Geänderte DSMeld-Blätter

  • 0001 - Betroffene Person

Die Angaben 'Vater' und 'Mutter' werden jeweils ergänzt um die Angabe 'Elternteil'.

  • 0401 - Doktorgrad

Für die Vorgaben zur Speicherung des Doktorgrades wird nur noch auf die jeweils geltende Fassung der PassVwV verwiesen, nicht mehr auf eine bestimmte Version.

  • 0701 - Geschlecht

Die Liste der Schlüsselwerte entspricht nun den Schlüsseln, die auch im Personenstandswesen und im Ausländerwesen verwendet werden.

  • 1712 - Ausländerzentralregisternummer, übergangsweise Seriennummer des Ankunftsnachweises

Die Änderung resultiert aus der Aufhebung der Speicherung der Seriennummer des Ankunftsnachweises im AZR durch das AZRWEG und der damit verbundenen Streichung der Übermittlung der Seriennummer durch die Meldebehörde an das AZR.

  • 1712a - Tatsache, dass eine Kommunikation mit dem Ausländerzentralregister erfolgt

Die Änderungen erfolgen auf Grund des AZRWEG i.V.m. den Änderungen des BMG im Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze. Die Änderungen sollen gewährleisten, dass die Meldebehörde die AZR-Nummer nach Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nur noch für den Datenaustausch mit dem AZR verwendet.

  • 3991 - Anschrift am 1. September 1939

Das Blatt ist zum 27.07.2022 aufgehoben.