Die KoSIT gibt den DSMeld in Form einer PDF-Datei (pdf, 991 KB) heraus.
Das herausgegebene Dokument enthält den Bearbeitungsstand vom 04. März 2022 (13. Änderung):
Wirksamkeit zum 01.05.2022
DSMeld
Geänderte DSMeld-Blätter
Damit bei einer Geburt auf See außerhalb des Hoheitsgebietes (z.B. auf einem Seenotrettungskreuzer) ein Eintrag korrekt gespeichert werden kann, ist es erforderlich, das Zeichen "°" als geographische Gradangabe (degree sign) zuzulassen.
Mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist ab dem 1.5.2022 auch eine elektronische Anmeldung bei der Meldebehörde (§ 23a BMG) zulässig. Dafür ist zu bestimmen, an welchem Datum die tatsächliche Anmeldung bei der Meldebehörde erfolgt. Das bestehende DSMeld-Blatt wird dazu entsprechend angepasst. Dazu wird in der Beschreibung des Feldinhaltes der Text "Für die elektronische Anmeldung (§ 23a BMG) gilt das Datum des Eingangs des Meldescheins bei der Meldebehörde" eingefügt.
Die Beschreibung der Anschrift nach DIN 5008 war fehlerhaft, weil Straße und Wohnort in einer Zeile dargestellt werden. Die Angabe zum Wohnort erfolgt nun in einer eigenen Zeile.