Der Arbeitskreis I "Staatsrecht und Verwaltung" der Ständigen Konferenz der Innenminister- und senatoren der Länder (AK I) ist ein Gremium der Länder. Der Bund ist als Gast dauerhaft vertreten. Der AK I ist u. a. zuständig für die Standardisierung großer Teile der Datenübermittlung der Innenverwaltung, namentlich im Ausländer-, Melde- und Personenstandswesen. In seinem Auftrag wurden in diesen "Wesen" Standards für die Datenübermittlung entwickelt und unter seiner Regie und Finanzierung werden diese Standards bis heute gepflegt und weiterentwickelt.
Mit der PG Standard hat der AK I darüber hinaus ein Gremium eingesetzt, in dem die Harmonisierung der fachlich/organisatorischen Vorgaben der oben genannten "Wesen" im Interesse einer möglichst großen Interoperabilität vorangetrieben werden und der wesenübergreifende Standard XInneres entwickelt werden soll.
Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) ist an den verschiedenen Standardisierungsvorhaben des AK I in unterschiedlichen Rollen vertreten. In der Standardisierung der Datenübermittlung im Ausländer- und Personenstandswesen berät die KoSIT die für die Pflege der Standards zuständigen Stellen. In der Standardisierung der Datenübermittlung im Meldewesen ist die KoSIT für die Pflege und die Weiterentwicklung des Standards XMeld zuständig.
Die Beauftragung der KoSIT durch den AK I erfolgte durch die im Folgenden dargestellten Verwaltungsvereinbarungen zwischen der KoSIT und dem Bund und den Ländern: