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  • Projektgruppe Meldewesen Empfehlungen 1.Bericht

Zwischenbericht vom 24.10.2002

Zwischenbericht (pdf, 151.9 KB) vom 24.10.2002

  • Die länderübergreifende Kommunikation zwischen den Meldebehörden sollte ab zwei Jahren nach Inkrafttreten der entsprechenden rechtlichen Vorschriften nur noch mittels elektronischer Datenübertragung erfolgen.
  • Für die länderübergreifende elektronische Kommunikation der Meldebehörden untereinander sind die Standards OSCI-XMeld und OSCI-Transport 1.2 verbindlich vorzuschreiben. Dazu sind die Standards und ihre Dokumentation für jedermann zugänglich zu hinterlegen.
  • Es sind unverzüglich Strukturen zu definieren, die es erlauben beide Standards nachhaltig zu pflegen und weiter zu entwickeln.
  • Der Standard XMeld sollte durch eine fachlich und technisch qualifizierte Arbeitsgruppe gepflegt werden (z. B. die AG "DSMeld" unter Leitung des BMI und unter der fachlichen Einbeziehung der OSCI Leitstelle). Für die Erweiterung der Funktionalitäten sollten jeweils abgrenzbare Projekte definiert werden, die vom AK I als Auftraggeber beschlossen werden. Den Projekten sind gegebenenfalls die notwendigen Projektmittel zur Verfügung zu stellen.
  • Der KoopA-ADV sollte gebeten werden, Vorschläge für nachhaltige Pflege und funktionale Erweiterungen des Standards OSCI-Transport 1.2 zu machen.
  • Die Arbeitsgruppe empfiehlt, für die mit den neuen Standards versehenen EWO-Verfahren ein Zertifizierungsverfahren entwickeln zu lassen und vorzuschreiben.
  • Zu dem Standard OSCI-Transport 1.2 sollte eine Bibliothek programmiert oder angekauft werden, die es den Softwareherstellern (nicht nur von EWO-Verfahren, sondern auch von allen anderen im öffentlichen Bereich verwendeten Programmen) ermöglicht, den Standard ohne großen Aufwand in ihre Software zu implantieren. Ein entsprechender Auftrag sollte dem KoopA-ADV erteilt werden.
  • Die Organisation künftiger Tests von Folgeversionen des XMeld-Standards sollten dem Gremium übertragen werden, das auch für die Pflege dieses Standards zuständig ist (vgl. oben Empfehlung Nr. 4). Die einzelnen Tests sind zu koordinieren, damit Doppelarbeit vermieden wird.
  • Die Projektgruppe empfiehlt, in den Bundesländern die Einrichtung von Clearingstellen vorzusehen, die in der Lage sind, bei den ankommenden und abgehenden Rückmeldungen über die Landesgrenze hinweg unter Bewältigung von Medienbrüchen den elektronischen Verkehr zu gewährleisten. Hierfür sollten bei Bedarf eine oder mehrere Clearingstellen eingerichtet werden.
  • Die Projektgruppe empfiehlt die Einrichtung einer PKI und eines Verzeichnisdienstes mit dem Ziel, die technische Erreichbarkeit von Meldebehörden und Clearingstellen sicherzustellen, sowie die Authentizität der Kommunikationspartner und die Vertraulichkeit der Datenübermittlung zu gewährleisten.
  • Der Geschäftsprozess der Rückmeldung sollte im Sinne der aufgezeigten Rationalisierungsmöglichkeiten gegebenenfalls neu modelliert werden.
  • Die Standards OSCI-XMeld und OSCI-Transport sollten in der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung für die elektronische Übermittlung so schnell wie möglich verbindlich festgeschrieben werden, damit sich die Länder und die Hersteller von EWO-Verfahren darauf einrichten können.
  • Die jeweiligen Landesmeldegesetze sollten vorsehen, dass die Vorschrift über den Wegfall der Abmeldung erst zu dem Zeitpunkt in Kraft tritt, zu dem das letzte (novellierte) Landesmeldegesetz in Kraft gesetzt wird. Alternativ könnte auch schon vorher die Abmeldepflicht entfallen, wenn für eine solche "Vorgriffsregelung" das Einverständnis aller Länder erreicht wird.