Empfehlungen 2.Bericht Projektgruppe "Meldewesen"
- Im Rahmen der länderübergreifenden Kommunikation im Meldewesen sollten die denkbaren Kommunikationswege
* Meldebehörde (MB) zu MB über die jeweiligen Clearingstellen
* MB zu MB direkt
* MB zu Clearingstelle und von da zur MB und umgekehrt
zugelassen werden.
- Auf jedem Kommunikationsweg (d. h. auch landesintern) ist das gleiche Sicherheitsniveau einzuhalten. Die Inhaltsdaten sind nach OSCI-XMeld zu strukturieren.Bei der länderübergreifenden Kommunikation ist unabhängig davon, welches Netz benutzt wird, der Standard OSCI-Transport 1.2 einzuhalten.
- Der Nachweis der Identität der Meldebehörden ist durch eine fortgeschrittene Signatur der Nutzungsdaten zu führen. Die Vertraulichkeit der Datenübermittlung ist durch geeignete Verschlüsselungsmechanismen sicherzustellen. Der Nachweis der Übermittlung und der Fristwahrung ist mittels elektronischer Quittungen zu führen.
- Projekte zur Fortentwicklung von OSCI-XMeld sollten vom AK I genehmigt und die Ergebnisse ihm als Entscheidungsinstanz vorgelegt werden. Die Melderechtsreferenten sollten die Versionierung vornehmen. Die OSCI-Leitstelle sollte die Funktion eines Koordinators und eines Wissenspool wahrnehmen.
- Die Vermittlungsstellen sollten in den Landesmeldegesetzen eine einheitliche Aufgabenbeschreibung erhalten.
- Es sollte geprüft werden, ob nicht eine Lizenz für einen OSCI-Intermediär beschafft werden kann, mit dem die Verarbeitung aller Geschäftsvorfälle des Meldewesens für alle Kommunen Deutschlands möglich ist. Es sollte weiterhin geprüft werden, ob unter technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Aspekten der zentrale Betrieb eines einzigen Intermediärs für alle öffentlichen Geschäftsvorfälle sinnvoll ist.
- Es sollten die Melderegister so vernetzt werden, dass für eine MRA-o der Behörden und Privatunternehmungen, die die Hauptnachfrager nach Melderegisterauskünften sind, eine möglichst große Zahl von Einwohnern mit ihren Adressen zur Verfügung steht. Soweit nicht ein bundeseinheitliches Portal machbar ist, sollten über entsprechende Techniken Landesportale oder die einzelnen Meldebehörden ansteuerbar sein.
- Die Landesmeldegesetze sollten Form und Inhalt von Online-Melderegisteranfragen und die Antworten darauf einheitlich festlegen. Für Anfragen von Vielnutzern sollte eine einheitliche OSCI-konforme Schnittstelle in die EWO-Verfahren angeboten werden. Eine Einmalregistrierung der Vielnutzer sowie eine Bezahlplattform zum Einzug der Gebühren sollten geschaffen werden.
- Die Projektgruppe hält es für notwendig, die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Melderegisterauskunft-online in einem Musterentwurf für die Landesmeldegesetze zu formulieren, um damit den Ländern Gelegenheit zu geben, einheitlich die Bedingungen für diesen Geschäftsbereich festzulegen.
- Damit die elektronische Form auch bei Anmeldungen zum Melderegister in großen Umfang gewählt wird, müsste das Tatbestandsmerkmal der elektronischen Signatur entweder dadurch verändert werden, dass auch die Sicherheitsstandards einer Bankkarte für die Anmeldung ausreichen, oder es müsste der Personalausweis eine digitale Signatur vorsehen.
- Das Bereitstellen eines elektronischen Anmeldeformulars mittels eines Formularsservers sollte eine Vorstufe zu einer Ao sein. Es ist anzustreben, dem Bürger einen vorausgefüllten Meldeschein zur Verfügung zu stellen, den er nach Prüfung und Korrektur der Zuzugsmeldebehörde signiert zurücksendet.
- In den Landesmeldegesetzen sollten gleichlautende datenschutzrechtliche Regelungen über die Anforderung von Meldedatensätzen im Rahmen der Ao sowie deren Übermittlung formuliert werden.
- Es sollte eine Projektgruppe damit beauftragt werden,
in notwendigem Umfang ein Muster für die Bestimmungen in den Landesmeldegesetzen zu erarbeiten, die für den elektronischen Geschäftsverkehr erforderlich sind,
gegebenenfalls nach Abschluss des Projektes "XMeld 1.1" die Rahmenbedingungen für eine möglichst effektive, automatisierte Datenübermittlung an Behörden (§ 18 MRRG) zu formulieren,
den weiteren Change-Management-Prozess zu begleiten und die organisatorisch-technischen Bedingungen abzustimmen.
Die ausführliche Darstellung finden Sie im [LINK1505 ; 2. Bericht der PG Meldewesen]